Verträge & Berichte
Vertragsabschluss in unserer Wirtschaftsdetektei
Ein Vertrag mit unserer Wirtschaftsdetektei kommt zustande, sobald eine verbindliche Einigung über den geplanten Einsatz erreicht wurde. Auch wenn eine mündliche Absprache rechtlich wirksam sein kann, setzen wir auf eine schriftliche Ausfertigung des Vertrages. Diese schriftliche Vereinbarung schafft Klarheit, Sicherheit und Transparenz, da sie alle vereinbarten Leistungen unserer Wirtschaftsdetektei eindeutig definiert.
Der Vertrag enthält sämtliche relevanten Angaben – von den Daten des Auftraggebers über den konkreten Ermittlungsauftrag und das berechtigte Interesse bis hin zu ausführlichen Datenschutzinformationen und einer transparenten Kostenübersicht. Individuelle Anforderungen oder Abweichungen vom Standardvertrag werden klar dokumentiert. Zusätzlich erhält jeder Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Wirtschaftsdetektei.
Keine Mindeststunden - keine Auftragsgrundgebühr
Unsere Wirtschaftsdetektei arbeitet grundsätzlich ohne Mindeststunden oder Grundgebühren für Aufträge. Das bedeutet, dass wir ausschließlich die tatsächlich erbrachten Einsatzstunden ohne Gebühren abrechnen. Egal, ob ein Einsatz nur wenige Stunden oder mehrere Tage dauert – unsere Kunden zahlen nur für den realen Aufwand. Da der Verlauf wirtschaftlicher Ermittlungen oft schwer vorhersehbar ist, verzichten wir bewusst auf Mindestabnahmen oder pauschale Gebühren. Unsere Wirtschaftsdetektei steht für faire, flexible und transparente Kosten.
Berichte und Dokumentationen unserer Wirtschaftsdetektei
Jeder Auftraggeber erhält nach Abschluss des Einsatzes einen ausführlichen Abschlussbericht unserer Wirtschaftsdetektei, der alle relevanten Ergebnisse und Beobachtungen strukturiert zusammenfasst. Bei langfristigen Ermittlungen erstellen wir auf Wunsch auch Zwischenberichte. Sollte ein Kunde keine schriftlichen Berichte wünschen, respektieren wir dies selbstverständlich.
Auf Anforderung fertigt unsere Wirtschaftsdetektei zudem Bildmaterial wie Fotoberichte oder Bilddokumentationen an. Es besteht jedoch kein grundsätzlicher Anspruch auf Fotos oder Videos, da die Erstellung solcher Materialien stets von der Einsatzlage abhängt.
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