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„Die Eigensicherung stellt präventive Maßnahmen dar, Gefahren für Leib und Leben abzuwenden“. Soweit die Definition. In Berufen wie bei der Polizei, dem Militär, aber auch bei Rettungskräften, steht die Eigensicherung immer an erster Stelle. Noch vor der eigentlichen Tätigkeit.
Auch bei den behördlichen und privaten Ermittlern steht der Schutz der eigenen Gesundheit an allererster Stelle. Doch das ist nicht alles. Es geht gerade im operativen Bereich auch um die Geheimhaltung der eigenen wahren Absichten, gegenüber Zielpersonen und unbeteiligten Personen. Also eine weitere Form der Eigensicherung. Observanten müssen durch die Eigensicherung sicherstellen, dass eine Beobachtungsmaßnahme nicht bemerkt wird und der gesamte Einsatz womöglich abgebrochen werden muss. Und hier kommt gerade für den privaten Ermittler, der für große und Mittelständische Unternehmen, Versicherungen und Kommunen arbeitet, ein weiterer Aspekt der Eigensicherung hinzu – die Reputation des Klienten. Ob es der krankgeschriebene Angestellte ist der schwarz arbeiten geht, der Manager der Millionenbeträge veruntreut oder der Außendienstmitarbeiter, der längst für das Konkurrenzunternehmen tätig ist und die eigenen Kunden abwirbt - Sie alle haben gemeinsam, dass sie wissen, das sie durch ihre Verfehlungen in einen Fokus geraten könnten. Dieser Personenkreis agiert schon naturgemäß äußerst vorsichtig und sichert sich ständig ab. Nicht wenige Zielpersonen könnten nachvollziehen, wer für ihre Beobachtung verantwortlich ist. Nichts ist also schlimmer als eine durch eine Zielperson entdeckte Beobachtung und die Bloßstellung des Klienten.
In der organisierten Kriminalität kann eine aufgeflogene Observation für Klienten die einen Auftrag ausgelöst haben, zudem auch persönlich gefährlich werden. Gefahren also für Leib und Leben und im anderen Sinne, für die Reputation. Wenn es auch nicht immer für den Klienten nachvollziehbar ist, warum ein Einsatz vorzeitig abgebrochen wird, so geschieht das meist aus gutem Grunde und besonders in seinem Sinne. Erfahrene Ermittler bekommen über die Jahre ein Gespür für die Situation und den Moment. Sie fühlen geradezu, wenn es Zeit wird, die Observation für diesen Zeitpunkt abzubrechen und lieber später fortzusetzen. Sie schützen nicht nur sich, sondern auch ihren Klienten. Somit ist der Eigenschutz, dem Schutz des Klienten aus unserer Sicht gleichzustellen, um nicht nur Gefahren für Leib und Leben, sondern auch Gefahren für dessen Reputation abzuwenden.
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