Verhältnismäßigkeit

Ein zentrales Prinzip im Rechtsstaat und damit auch für die Ermittlungen und Observationen. 

Es bedeutet, dass jede Maßnahme angemessen, erforderlich und geeignet sein muss, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen – ohne dabei über das Ziel hinauszuschießen. 

Das bedeutet - Erst nach Ausschöpfung und Anwendung der mildesten Mittel, kann über weitere verhältnismäßige Maßnahmen entschieden werden. 

 

Beispiel aus der Detektei: Ein Unternehmer vermutet, dass ein Mitarbeiter ab und zu zu spät kommt.
 

Unverhältnismäßig wäre: Rund-um-die-Uhr-Überwachung mit GPS, Video, Fotos.


Verhältnismäßig wäre: Kurzzeitige Beobachtung zu Arbeitsbeginn an wenigen Tagen.

 

Warum ist das wichtig?: Wenn eine Maßnahme unverhältnismäßig ist, kann das dazu führen, dass die gesammelten Beweise nicht verwertbar sind – oder der Ermittler bzw. der Auftraggeber sich sogar strafbar macht.

 

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