Ermittlungen und Observationen für den Privatbereich

Untreue - Beim Verdacht der Untreue in der Partnerschaft

Unterhaltsansprüche - Beim Vorenthalten von Kindes– und Ehegattenunterhalt

Personensuche - Bei der Suche nach untergetauchten oder vermissten Personen

Kindeswohl - Überwachung des Umgangsrechts und Kindesrückführung entführter Kinder

Arbeitgeberermittlungen - Zur Ermittlung von pfändbarem Lohn, zum Beispiel bei Vorliegen eines gerichtlichen Titels

Kfz-Ermittlungen - Zur Auffindung und Identifikation von Fahrzeugen und Personen, zum Beispiel bei Diebstahl und Unfällen

Personendossiers - Erstellung von privaten und beruflichen Werdegängen, sowie zeitlich begrenzten Bewegungsprofilen bei nachgewiesenem berechtigtem Interesse

GPS-Überwachung - Bei privatem Eigentum wie Fahrzeugen oder versendeten Waren


Für weitere Leistungen nehmen sie bitte Kontakt mit uns auf.


Beispiel - Untreue in der Partnerschaft

Sie stellen fest, dass das Handy Ihres Partners neuerdings nicht mehr auf dem Tisch liegt, oder dieser oft nicht erreichbar ist. Seit Kurzem geht er ins nie besuchte Fitness Studio, oder pflegt sich auffallend und findet dauernd Anlässe, später nach Hause zu kommen. Und Sie durchleben bei wachsendem Misstrauen ein Wechselbad der Gefühle.

Mit Ihnen gemeinsam stellen wir zunächst fest, ob es sich um einen möglicherweise bereits bekannten Nebenbuhler handelt. Des Weiteren werden denkbare Orte für Treffen der Beiden erörtert und darauf aufbauend eine Observation geplant, auf die für die Beweisführung Bericht und Bilddokumentation folgen.

Beispiel - Unrechtmäßige Unterhaltsansprüche

Sie wissen es doch genau - Ihr Ex-Partner lebt in eheähnlicher Beziehung mit einem neuen Partner unter einem Dach und doch verlangt dieser Unterhalt von Ihnen.

Wir observieren in solchen Fällen nicht nur Ihren Ex-Partner, sondern ebenso dessen neuen Partner. Dabei gilt es Verbindungen zwischen beiden Personen nachzuweisen, die den Bestand des eheähnlichen Zusammenlebens, bzw. die Verfestigung einer Partnerschaft aufzeigen.
So zum Beispiel der allabendlich gemeinsame Fernsehabend, stetige Übernachtungen, Einkäufe, oder Anschaffungen wie Möbel, die in die betreffende Wohnung gebracht werden, oder gemeinsam gemietete Stellflächen für Fahrzeuge. Wir weisen nach, dass Ihr Ex-Partner täglich aus der gemeinsamen Wohnung kommt und dorthin zurückkehrt und sich an seiner offiziell genannten Adresse nie aufhält.

Beispiel - Stalking

Jeder kann Opfer werden. Täter und Opfer müssen sich nicht einmal kennen. Oft entsteht Stalking aus der Beendigung einer Beziehung, oder einem abgewiesenen Beziehungswunsch. Aber auch Berufsgruppen mit Kundenumgang können Opfer von einem Stalker werden, wenn dieser sich selbst als Opfer einer Beratung, Behandlung, oder einer gerichtlichen Auseinandersetzung sieht.

Wir beginnen mit unseren Ermittlungen wo der Polizei aus rechtlichen Gründen Grenzen gesetzt sind, dokumentieren jede Stalkingattacke und bringen Klarheit in Ablauf und Regelmäßigkeit. Zudem ermitteln wir den oder die Täter, um eine juristische Verfolgung möglich zu machen.